Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

I. Allgemeines

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Wenn der Auftraggeber (im Folgenden „Kunde“ genannt) den AGB widersprechen will, ist dies schriftlich binnen drei Werktagen zu klären. Sonderabsprachen, die von den Geschäftsbedingungen abweichen, werden nur anerkannt, wenn eine schriftliche Bestätigung vorliegt.
  2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, digitale Bilder usw.).

II. Urheberrecht

  1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
  2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Kunden bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.
  3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
  4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
  5. Der Kunde hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abgedungen.
  6. Bei Verwendung der Lichtbilder in Online- und Printmedien (für den privaten Gebrauch) ist der Fotograf – sofern nichts anderes vereinbart wurde – als Urheber des Lichtbildes zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
  7. Die Negative bzw. Originaldateien (Rohdaten) verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Rohdaten (unbearbeitete Bilder) an den Kunden erfolgt grundsätzlich nicht.

III. Honorare, Eigentumsvorbehalt

  1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben. Nebenkosten wie Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Materialkosten, Studiomieten etc. sind – sofern nicht anders vereinbart – vom Kunden zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf das Honorar ohne Mehrwertsteuer aus.
  2. Auch Wartezeiten innerhalb der Buchungszeit gelten als Arbeitszeit des Fotografen und können nicht abgezogen werden, da der Fotograf auch in diesen Zeiten ausnahmslos dem Kunden zur Verfügung steht.
  3. Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen des Kunden entstehen, führen nicht zum Verzug des Fotografen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Kunde.
  4. Kilometerpauschale: Je gefahrene Kilometer wird mit 0,40 € berechnet.
  5. Bei einer Anreise des Fotografen mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden dem Kunden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen in Rechnung gestellt. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Wahl eines bestimmten Verkehrsmittels für die An- und Abreise oder der Wahl eines bestimmten Hotels für die Übernachtung. Eine Übernachtung ist ggf. ab einer einfachen Entfernung von 1 Stunde Fahrtzeit notwendig. Dies sind je nach Beginn und Ende der Buchungszeit 1 bis 2 Nächte.
  6. Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese vom Fotografen anzuzeigen. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
  7. Die Zahlung erfolgt per Rechnung.
  8. Bei Bestätigen des Buchungsantrages ist eine Terminreservierungsgebühr in Höhe von 30% fällig.
  9. Fällige Rechnungen sind innerhalb von zwei Wochen und ohne Abzug zu zahlen. Der Kunde gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
  10. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum und in den Händen des Fotografen.
  11. Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Dem Kunden ist der Stil des Fotografen bekannt. Wünscht der Kunde während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

IV. Haftung

  1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Der Fotograf verwahrt die Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
  3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
  4. Die Zusendung und Rücksendung von Dateien, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden.

V. Leistungsstörung, Stornierung, Ausfallhonorar

  1. Bei Auswahlshootings: Nach Vorsortierung stellt der Fotograf dem Kunden eine passwortgeschützte Online-Galerie für 14 Tage zur Verfügung, in welcher sich der Kunde die entsprechenden Lichtbilder zur Bearbeitung auswählen kann. Nachdem die Auswahl getroffen ist, werden die Lichtbilder durch den Fotografen vollständig bearbeitet. Der Fotograf verpflichtet sich, den Auftrag schnellstmöglich abzuschließen und die Lichtbilder an den Kunden zu senden.
  2. Bei Shooting-Komplettpaketen: Nach der Bearbeitung der Lichtbilder stellt der Fotograf dem Kunden eine passwortgeschützte Online-Galerie zur Verfügung, aus welcher sich der Kunde die entsprechenden Lichtbilder herunterladen kann. Es gibt bei Hochzeitsreportagen ab 2 Stunden keine verbindliche Mindestanzahl an Lichtbildern, die dem Kunden am Ende zur Verfügung gestellt werden.
  3. Storniert der Kunde die Fotografenbuchung aufgrund nicht von dem Fotografen zu vertretenden Gründen, steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet:Fotoshootings:
    Storno ab dem 15. Tag nach der Vertragsvereinbarung: 10 %; Storno 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin 25 %; ab 2 Tagen vor dem gebuchten Termin 50 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde.Hochzeitsreportagen ab 2 Stunden:
    Storno ab dem 15. Tag nach der Vertragsvereinbarung: 10 %; Storno 3 bis 6 Monate vor der Hochzeit 25 %; Storno ab 3 Monate vor der Hochzeit 50 %, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde.
  4. Höhere Gewalt/Pandemie: Solange ein Auftrag seitens der Regierung nicht ausdrücklich untersagt ist, er also durchgeführt werden darf, auch wenn es geänderte Rahmenbedingungen gibt (z. B. geringere Gästezahlen auf Feiern, fotografieren nur draußen mit Mindestabstand, etc.), gilt eine Absage des Auftrages durch den Kunden als Stornierung nach dem vorherigen Punkt und den daraus resultierenden Regelungen (s. Punkt 3. unter Leistungsstörung, Stornierung, Ausfallhonorar).
  5. Nach einem gültigen Storno des Auftrages seitens des Kunden, kann der Auftrag zu einem anderen Termin zu den dann gültigen Konditionen neu gebucht werden. Für diesen neuen Termin gilt dann eine neue Terminreservierungsgebühr in Höhe von 30 % (s. Punkt 8 unter Honorare, Eigentumsvorbehalt).
  6. Der Fotograf kann im Falle von höherer Gewalt, die ihn an der Ausführung der vertraglich vereinbarten Termine hindert und die er nicht zu vertreten hat (insbesondere Krankheit und Unfälle, etc.), Teilleistungen oder den gesamten Vertrag durch Dritte erfüllen lassen, ist dazu allerdings nicht verpflichtet. Der Fotograf bemüht sich auf Wunsch um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung Leistungen erbringt. Einen Anspruch darauf hat der Kunde nicht. Eventuelle Mehrkosten des beauftragten Ersatzfotografen gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde verzichtet in diesem Fall auf Schadensersatz, wenn keine grobe Fahrlässigkeit auf Seiten des Fotografen vorliegt.
  7. Sollte der Auftrag seitens des Fotografen storniert werden, werden geleistete Anzahlungen in voller Höhe zurückerstattet.

VI. Datenschutz

  1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Kunden können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.

VII. Bildbearbeitung, Herstellung, Nebenpflichten

  1. Der Kunde kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden.
  2. Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, dazu zählen auch Umfärbung in Schwarzweiß oder Sepia, nachträgliche Farbbearbeitung, sowie das Erstellen von Collagen ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen.
  3. Der Kunde trägt die Verantwortung darüber, dass alle Personen für ein etwaiges Gruppenbild oder Einzelgruppenbilder zur Verfügung stehen. Dies ist nicht Bestandteil der vertraglichen Pflichten des Fotografen. Auch ist der Kunde selbst dazu verpflichtet, Personen selbständig mit in den Fotoprozess einzubinden (z. B. persönlich wichtige Personen am Hochzeitstag). Reklamationen diesbezüglich sind ausgeschlossen.
  4. Bei Hochzeitsreportagen gilt: Der Fotograf kann nicht garantieren, dass von jedem einzelnen Gast ein Lichtbild erstellt wird. Dieser Anspruch kann bei Hochzeiten aufgrund der dort regelmäßig großen Anzahl von Gästen nicht gewährleistet werden. Diese Umstände hängen vom Ablauf der Veranstaltung und dem Verhalten der Teilnehmer ab, so dass dieses nicht im Einflussbereich des Fotografen liegt.
  5. Der Kunde verpflichtet sich, darauf zu achten, dass keine weiteren Personen den Ablauf der fotografischen Tätigkeiten des Fotografen stören. Beispielsweise, wenn Personen während einer Trauung den fotografisch-professionellen Ablauf durch Blitzlicht oder Standposition stören und dadurch bedingt ist, dass keine professionellen Lichtbilder mehr entstehen können oder sich Dritte im Hintergrund abzeichnen. Dem Fotografen kann in diesen oder ähnlichen Fällen aufgrund der fehlenden Einflussmöglichkeiten kein Vorwurf der Schlechtleistung gemacht werden und es ist daher kein Reklamationsgrund.
  6. Während des Fototermins ist das Fotografieren durch Gäste (außer bei Hochzeiten), Begleitpersonen oder Mitbewerber nicht gestattet.
  7. Der Fotograf behält sich vor, zu bestimmten Aufträgen mit einem Assistenten/einer Assistentin zu arbeiten und den Auftrag durchzuführen. Für diesen gelten die gleichen Bestimmungen dieser AGB, wie für den Fotografen.
  8. Der Kunde versichert, dass es an allen, dem Fotografen übergebenen Vorlagen, das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung dieser Rechte beruhen, trägt der Kunde.
  9. Der Kunde ist verpflichtet, bei Lichtbildern des Fotografen im Internet elektronische Verknüpfungen so vorzunehmen, dass der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

VIII. Lieferzeiten und Reklamation

  1. Der Fotograf liefert seine Arbeiten zumeist binnen 4 Arbeitswochen aus. Bei Hochzeitsreportagen gilt eine Lieferzeit von 6 – 8 Wochen. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Sämtliche Arbeiten werden vom Fotografen mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
  3. Sollten digital erworbene Lichtbilder in Eigenverantwortung durch den Kunden entwickelt/gedruckt werden, so übernimmt der Fotograf hierfür keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse.
  4. Der Fotograf haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Daten sowie für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit von Lichtbildern.

IX. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  2. Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Fotografen.

X. Salvatorische Klausel

  1. Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.

 

Querstil Photography, Amalienstr. 33, 90763 Fürth

Diese AGB gelten ab dem 01.09.2021. Alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.